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Bild · Quelle · Rechte

Ein Bild kann schmücken.
Oder etwas belegen.

FahrradSpektrum trennt redaktionelle Bildstimmung von dokumentarischen Orts-, Produkt- und Technikbildern. Je konkreter die Aussage, desto genauer müssen Herkunft, Rechte und sichtbarer Inhalt geprüft sein.

6 Bildtypenmit klarer Beleggrenze10 Pflichtfelderim Medienregister21. August 2026Stand des Standards
Grundregel

Die Bildquelle muss zur Aussage passen.

Ein schönes Landschaftsmotiv kann eine Themenwelt eröffnen. Es darf aber nicht den Eindruck erzeugen, eine konkrete Route sei vor Ort geprüft worden. Dasselbe gilt für Produkte, Werkstätten, Personen und sicherheitsrelevante Arbeitsschritte.

A

Redaktionelles Motiv

Einsatz
schafft Atmosphäre oder ordnet ein Thema ein
Grenze
kein Beleg für einen konkreten Ort, ein Produkt oder einen Test
B

Reales Orts- oder Tourenbild

Einsatz
zeigt einen überprüfbaren Abschnitt oder Ort
Grenze
Quelle, Datum, Rechte und geografische Zuordnung erforderlich
C

Produkt- oder Herstellerbild

Einsatz
zeigt Modell, Variante und gegebenenfalls Modelljahr
Grenze
nur mit belegter Freigabe; Herstellerangabe bleibt klar erkennbar
D

Technik- und Schrittbild

Einsatz
erklärt einen sichtbaren Prüf- oder Arbeitsvorgang
Grenze
muss Bauteil, Ausgangslage und Sicherheitsgrenze korrekt zeigen
E

Community-Bild

Einsatz
stammt von einem registrierten Nutzer oder Betrieb
Grenze
Veröffentlichung erst nach Rechtebestätigung und Moderation
F

KI-Illustration

Einsatz
visualisiert ein allgemeines Konzept
Grenze
nie als vermeintlicher Beleg für reale Orte, Personen, Produkte oder Tests
Internes Rechtekataster

Kein Produktionsbild ohne dokumentierten Status.

Der vorhandene Bildbestand wird schrittweise in dieses Register überführt. Bis die Zuordnung vollständig ist, werden allgemeine Motive nicht als Beleg für einen konkreten Ort, Betrieb oder Produkttest behandelt.

Bildhinweis senden →
  1. 01Asset-ID und Dateiname
  2. 02Urheber oder Rechteinhaber
  3. 03Quelle und Übergabeweg
  4. 04erlaubte Kanäle und Bearbeitung
  5. 05Motiv und sichtbarer Inhalt
  6. 06geografische oder produktbezogene Belegbarkeit
  7. 07erforderlicher Bildnachweis
  8. 08Freigabedatum, Ablauf oder Widerruf
  9. 09Alt-Text und Einsatzzweck
  10. 10redaktioneller Freigabestatus
Vision 36C · erstmals vollständig dokumentiert

Drei Fachmotive mit sichtbarer Beleggrenze.

Diese Motive wurden eigens für die redaktionelle Erklärung erstellt. Direkt am Bild steht, dass es sich um eine KI-Illustration handelt; die jeweilige Originalquelle bleibt separat verlinkt.

FS-ILL-036C-01

Helmpassung

KI-Illustration · waagerechte Helmposition und Riemenführungkein Personen-, Produkt- oder TestbelegFreigegebene Verwendung ansehen →
FS-ILL-036C-02

Bremsprüfung

KI-Illustration · Sichtkontrolle an einer Scheibenbremsekein Reparatur- oder WerkstattnachweisFreigegebene Verwendung ansehen →
FS-ILL-036C-03

E-Bike-Akku laden

KI-Illustration · freie, trockene Ladeumgebungkein Hersteller- oder SicherheitsnachweisFreigegebene Verwendung ansehen →
Unverhandelbare Leitplanken

Präzision vor Bildmenge.

Orte

Reale Touren- und Regionalbilder brauchen eine überprüfbare Zuordnung. Generische Motive erhalten keine erfundene Ortsbehauptung.

Produkte

Modell, Ausführung und Modelljahr müssen zum sichtbaren Produkt passen. Freigegebene Herstellerbilder werden als solche eingeordnet.

Sicherheit

Technikbilder dürfen keinen riskanten Arbeitsschritt vereinfachen oder eine notwendige Fachprüfung verschweigen.

Nutzerbilder

Upload, Rechtebestätigung, Einwilligung abgebildeter Personen und Moderation werden vor einer Community-Freigabe technisch umgesetzt.